Radfahren ohne Hilfsmittel nicht möglich !!!

  

Versicherten Anfrage vom 11.07.2014

 

Heinz Schienagel, Adolph-Kolping-Str. 22, 91522 Ansbach

 

  

An: Techniker Krankenkasse

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit meiner missglückten Knie-OP 2009 kann ich das linke Knie nur noch ca. 90 Grad abwinkeln und wenig belasten.

An mein Elektrorad hatte ich mir links eine Kindertretkurbel anbringen lassen um überhaupt Rad fahren zu können.

Dies ging aber auch nur sehr schlecht, ich konnte nur mit der Ferse aufs Pedal und der "Tritt" war sehr unrund.

Für mein Knie ist Radfahren aber sehr sinnvoll.

Nun bin ich darauf gestoßen dass es eine spezielles Pendelpedal gibt, dass für Problemfälle wie mich gemacht wurde.

So ein Pendelpedal habe ich mir gekauft und kann nun wieder deutlich besser Rad fahren.

 

http://www.bikestore.cc/pedalpendel-links-kurbelarmverkuerzer-p-212674.html

 

Da es ein Hilfsmittel für behinderte Menschen ist, frage ich nun an, ob die TK einen Teil der Kosten (149.- €) übernimmt?

 

Es grüßt herzlichst

Heinz Schienagel

 

1. Antwortschreiben der TK
1. Antwortschreiben der TK
Invalidenkurbel
Invalidenkurbel
Guten Tag,
ich habe heute Ihr Ablehnungsschreiben erhalten.
Das bestimmte Hilfsmittel nicht im Erstattungskatalog der GKV sind, kann ich ja noch nachvollziehen.
 
Ihre Begründung im Ablehungs - Schreiben empfinde ich als behinderter Mensch als bodenlose Frechheit.
 
Ich unterstelle mal, dass Sie nicht wissen, was ein Pendelpedal mit einer Kurbelarmverkürzung ist und wofür es benötigt wird.
 

 

Invalidentretkurbel
Kurbel zum verkleinern des Tretradius. Drei Gewinde sorgen für ausreichend Anpassungsmöglichkeiten. Zusätzlich kann die Kurbel auf dem Pedalarm stufenlos in die gewünschte Richtung gebracht werden, um ein Rundtreten zu ermöglichen. Durch das eingebaute Lager dreht sich die Kurbel um die eigene Achse und verkleinert damit den Umdrehungsradius erheblich. Gut geeignet für Personen mit eingeschränkter Beugefunktion des Knies, bzw. limitierter Hüftfunktion.
 
Das es sich hierbei um einen handelsüblichen Gegenstand des täglichen Lebens handelt, der allgemein Verwendung findet und üblicherweise von einer großen Zahl von Menschen genutzt wird, kann ja wohl nur ein schlechter Witz sein. Ich kann übrigens nicht darüber lachen.
 
Aus dem Befund vom 11.04.2011 geht hervor, dass ich mein linkes Knie nur noch ca. 90 Grad abwinkeln kann. Ich soll mein Knie möglichst bewegen. Durch eine Kinderkurbel hatte ich mich anfangs mehr schlecht als recht beholfen. Ohne Elektromotorantrieb wäre auch dies unmöglich gewesen. Nun bin ich darauf gestoßen, dass es speziell für meine Einschränkung ein Hilfsmittel gibt, und Sie wollen mir erzählen, dass dies ein Gegenstand ist, der allgemeine Verwendung findet.
 
Ich bin 70 % schwerbehindert. Aus dem Bescheid vom 9.10.2013 geht u.a. hervor, das Funktionsbehinderung der Kniegelenke vorliegt.
 
Ich bitte deshalb nochmals um Prüfung des Sachverhaltes.
 
 

Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Neuntes Buch
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 14.12.2012 I 2598

 

§ 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.
 
Sollten Sie zu dem gleichen Ergebnis kommen, wie in Ihrem Schreiben vom 15.07.2014, werde ich den Sachverhalt an die Öffentlichkeit bringen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Heinz Schienagel
2. Antwortschreiben der TK
2. Antwortschreiben der TK

Als behinderter Mensch, der nichts unversucht lässt, mit seinem Handicap klar zu kommen, ist es schon sehr enttäuschend, welche Argumente die gesetzlichen Krankenversicherung einsetzt um nichts zahlen zu müssen.

 

Radfahren gehört also nicht zu den elementaren Grundbedürfnissen!

 

Ich will nicht verschweigen, dass ich im Allgemeinen mit der Techniker Krankenkasse sehr zufrieden bin. Hier ist offensichtlich die Gesetzeslage sehr befremdlich.

 

Nun habe ich im Internet eine Seite gefunden, bei der es auch genau um dieses Thema geht. Das Landgericht Berlin hat 2006 entschieden, dass nur Kinder bis zum 15. Lebensjahr einen Anspruch aus der GKV haben.

 

Behindertengerechtes Fahrrad

 

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